Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
Stand: 28.10.2021
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Sicherheit unserer Gäste hat für uns oberste Priorität. Von daher beobachten wir stetig die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus (COVID-19).
Canvas Holidays ist das exklusive Campingprodukt und Marke von Vacanceselect. Der Reiseveranstalter Vacanceselect International AG ist Mitglied des
SGR
und hält sich an die geltenden Anweisungen der Behörden und Institute. Der SGR hat seit dem 1. Februar 2021 aufgrund der aktuellen Coronakrise wieder einen Verbraucherbeitrag einführen.
Dieser Verbraucherbeitrag beträgt 10 € pro Buchung. Reisesummen bis zu 150 € sind von diesem Beitrag ausgenommen.
Q: Wo finde ich Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
REISEBESCHRÄNKUNGEN
Q: Wo erhalte ich aktuelle Reisehinweise?
A:
Wir
haben für Sie zuverlässige Webseiten mit vertrauenswürdigen Informationen über
jedes Urlaubsland unseres Programms herausgesucht. Bitte klicken Sie hier!
Q: Was ist, wenn die Grenzen geschlossen sind und ich dadurch nicht an mein Ziel komme?
A: In diesem Fall bekommen Sie natürlich die Mietsumme, bzw. die schon geleistete Anzahlung in Form eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung zurück erstattet.
Q: Was ist, wenn es aufgrund einer behördlichen Anordnung eine (temporäre) Einschränkung des Bewegungsradius für meinen Wohnort gibt und ich aufgrund dessen nicht mehr verreisen kann?
A: In diesem Fall bekommen Sie natürlich die Mietsumme, bzw. die schon geleistete Anzahlung in Form eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung zurück erstattet.
Q: Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren, wenn die Durchreise bzw. ein Stopp in einem bestimmten Land aufgrund einer Regierungsentscheidung nicht mehr erlaubt ist und ich dadurch mein Urlaubsziel nicht mehr bzw. nur mit großem Umweg erreichen kann?
A: Ja, in diesem Fall bekommen Sie natürlich die Mietsumme, bzw. die schon geleistete Anzahlung in Form eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung zurück erstattet.
Q: Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren, wenn mein Reiseziel von der Regierung des jeweiligen Urlaubslandes zum Risikogebiet erklärt wurde, obwohl die deutsche/ österreichische/ schweizerische Regierung noch keine offizielle Reisewarnung für die Region ausgesprochen hat?
A: Ja, in diesem Fall bekommen Sie natürlich die Mietsumme, bzw. die schon geleistete Anzahlung in Form eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung zurück erstattet.
Q: Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren, wenn das Land, in dem bzw. die Region/ die Stadt, in der ich lebe, als Corona-Hotspot deklariert wurde und ich nicht mehr in ein bestimmtes Land einreisen darf?
A: Ja, in diesem Fall bekommen Sie natürlich die Mietsumme, bzw. die schon geleistete Anzahlung in Form eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung zurück erstattet.
Q: Ich fühle mich aufgrund der aktuellen Entwicklungen bzgl. des Corona-Virus in meinem Urlaubsland und/oder der aktuell vor Ort geltenden Einschränkungen unwohl und möchte nicht mehr dorthin verreisen. Welche Möglichkeiten habe ich?
A: In diesem Fall können wir gern für Sie prüfen, ob eine Umbuchung in ein anderes Reiseland/ einen anderen Urlaubsort möglich ist. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich möglichst frühzeitig am besten
telefonisch oder per E-Mail bzw. per Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass per se kein Anspruch auf eine Umbuchung besteht. Es gelten die Bestimmungen gemäß unseren
AGB.
Eine kostenfreie Stornierung Ihres Urlaubes ist in diesem Fall leider
nicht möglich, da es sich um Ihre persönliche Entscheidung handelt.
TESTS, INFEKTIONEN & QUARANTÄNE
Q: Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren, falls ich mich aufgrund einer Regierungsentscheidung oder weil es mein Arbeitgeber so will, nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub in Quarantäne begeben muss?
A: Die Zeit nach Ihrem Urlaub fällt in Ihren persönlichen Risikobereich. Da der Aufenthalt an sich wie gebucht von uns erbracht werden kann, ist eine kostenfreie Stornierung in diesem Fall leider nicht möglich.
Diesbezüglich bitten wir um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie: Eine Quarantäne-Pflicht nach dem Urlaub wird auch von unserem Versicherer Gritchen Affinity nicht abgedeckt.
Q: Es wird ein negativer Corona-Test bei der Einreise in mein Urlaubsland bzw. bei der Rückreise in meinen Heimatort verlangt. Die Testgebühren sind für mich und meine Familie zu teuer. Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren?
A: Nein, die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests ist kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Dies fällt in Ihren persönlichen Risikobereich. Sollte ein negativer Corona-Test die
Voraussetzung für den Antritt Ihrer Reise sein, sind die Kosten dafür von Ihnen zu tragen.
Denn solange der Aufenthalt an sich wie gebucht und von uns geschuldet stattfinden kann, ist Vacanceselect nicht zu einer
kostenfreien Stornierung oder Umbuchung Ihres Urlaubs oder zur Übernahme der Kosten für einen Corona-Test verpflichtet.
Diesbezüglich bitten wir um Ihr Verständnis.Für eine Stornierung oder Umbuchung gelten die Bedingungen gemäß unseren
AGB.
Bitte beachten Sie: Die Übernahme der Kosten für einen Corona-Test wird auch von unserem Versicherer Gritchen Affinity
nicht abgedeckt.
Q: Was ist, wenn jemand in unserer Familie vor Reiseantritt an Corona erkrankt oder als Erstkontakt eingestuft worden ist?
Q: Was ist, wenn jemand in unserer Familie während des Urlaubs an Corona erkrankt oder in Kontakt mit einem Corona-Erkrankten war?
A: Sollte dies der Fall sein, werden unsere Mitarbeiter und Partner alles in deren Macht stehende tun, um Ihnen vor Ort zu helfen und Sie zu unterstützen.
Achtung: Eventuell anfallende Kosten für eine notwendige Verlängerung Ihres Aufenthaltes sind dann von Ihnen zu tragen.
Bitte beachten Sie: Diese Situation wird auch von unserem Versicherer Gritchen Affinity abgedeckt, erfordert aber einen Nachweis über eine COVID-19-Erkrankung bzw. den
Kontakt mit einer Risikoperson. Kosten für z.B. zusätzliche Hotelaufenthalte aufgrund von Quarantäne, medizinische Kosten, usw. werden gedeckt.
Q: Was ist, wenn jemand in unserer Familie bei Ankunft auf dem Campingplatz an Corona erkrankt ist oder während der Anreise in Kontakt mit einer Risikoperson war?
A: In diesem Fall dürfen Sie den Campingplatz nicht betreten und Ihr Aufenthalt muss abgesagt werden. Sollten Sie eine Reiseversicherung unseres
Versicherers Gritchen Affinity über uns abgeschlossen haben, ist diese Situation abgedeckt, erfordert aber einen Nachweis über eine
COVID-19-Erkrankung oder die Einstufung als Erstkontakt. Die (Storno)Kosten würden Ihnen in diesem Fall von der Versicherung erstattet werden.
Q: Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren, wenn an meinem Reiseziel eine behördlich angeordnete Quarantänepflicht besteht?
A: Ja, in diesem Fall bekommen Sie natürlich die Mietsumme in Form eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung zurück erstattet.
IMPFUNG
Q: Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren, falls mein Urlaubsland eine Covid-19-Impfung bei Einreise vorschreibt und ich diese - egal aus welchen Gründen - nicht vorweisen kann?
A: Vacanceselect wird die Entwicklungen diesbezüglich jedoch genaustens verfolgen. Sollte sich wider erwarten doch eine Impflicht für Ihr Reiseland abzeichnen, werden wir Sie über
Ihre Möglichkeiten auf unserer Homepage bzw. per E-Mail informieren.
Wir empfehlen Ihnen ebenso, sich über die aktuellen Entwicklungen für Ihr Reiseland, bspw. über die
Homepage des Auswärtigen Amtes, auf dem Laufenden zu halten.
Q: Was ist, wenn ich während meines geplanten Urlaubes eine Covid-19-Impfung bekommen könnte? Kann ich meinen Urlaub dann kostenfrei stornieren?
A: Da Sie selbst Einfluss auf die Vereinbarung eines passenden Impftermins haben, ist eine kostenfreie Stornierung in diesem Fall nicht möglich. Gern können wir jedoch eine Umbuchung auf einen anderen
Reisezeitraum für Sie prüfen. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich bitte rechtzeitig am besten telefonisch oder per E-Mail bzw. Kontaktformular.
Q: Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren , falls der von mir gebuchte Campingplatz eine Covid-19-Impfung bei Anreise vorschreibt und ich diese - egal aus welchen Gründen - nicht vorweisen kann?
A: Vacanceselect steht jedoch in ständigem Kontakt mit seinen Partnern und den einzelnen Campingplätzen. Sollte wider erwarten doch eine Impflicht für den von Ihnen gebuchten Campingplatz eingeführt werden,
werden wir Sie natürlich rechtzeitig per E-Mail über Ihre Möglichkeiten informieren.
Q: Was ist der Corona-Impfpass? Wann kommt dieser und welche Regeln bringt dieser mit sich?
A: Der Corona-Impfpass gilt seit Anfang Juli europaweit und ist kostenlos. Der Corona-Impfpass dient als Nachweis, ob ein EU-Bürger geimpft, getestet wurde oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist. Das Bundesgesundheitsministerium rät Urlaubern allerdings, sicherheitshalber zusätzlich ihren Papier-Ausweis mitzunehmen.
GUTSCHEINE, BUCHUNGEN & ZAHLUNGEN
Q: Kann der Corona-Gutschein, den ich letztes Jahr erhalten habe, verlängert werden, damit ich ihn für eine Buchung für 2022 verwenden kann?
A: Das ist aufgrund rechtlicher Gegebenheiten leider nicht möglich. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, ob und auf welche Bankverbindung Sie den Gutschein ausgezahlt haben möchten.
Q: Wie lange kann ich meine Buchung kostenfrei stornieren? Haben Sie Ihre Buchungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus geändert?
A: Eine kostenfreie Stornierung ist per se nicht möglich, es sei denn dies wurde Ihnen aufgrund einer zeitlich begrenzten Aktion (z.B. 100% Flex Angebot) zugesagt.
Darüber hinaus gelten die Stornierungsbedingungen gemäß unserer AGB.
Aber wir möchten Ihre Urlaubsgestaltung so flexibel und sicher wie möglich machen und haben daher unsere Buchungsbedingungen den Umständen entsprechend angepasst.
Auf diese Weise gehen Sie als Kunde das geringste Risiko ein. Beispielsweise erhalten neue Buchungen, die zwischen dem 16. März 2021 und dem 4. Mai 2021 vorgenommen
wurden, ihr Geld zurück, wenn wir die Buchung aufgrund der Coronapandemie stornieren müssen.
Klicken Sie hier, um eine
Übersicht über die verschiedenen Aktionen, die in dieser Saison stattgefunden haben.
Q: Ich bin mir nicht sicher, ob meine Reise aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona-Virus überhaupt stattfinden kann. Kann ich die zweite Zahlung erst später als den auf der Rechnung angegebenen Termin zahlen?
A: Nein, das ist leider nicht möglich. Sollte Vacanceselect die Zahlungsmodalitäten zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der aktuellen Entwicklungen anpassen, werden wir Sie darüber auf unserer
Homepage bzw. per E-Mail informieren.
Q: Ich habe einen Reisegutschein erhalten. Wie kann ich den Reisegutschein einlösen?
Q: Kann ich meine Buchung auf 2022 verschieben? Ab wann?
A: Das Reservierungssystem wird für Buchungen in 2022 gerade vorbereitet. Wir können Ihren Buchungswunsch in einer Datei registrieren und, sobald das System bereit ist, in Absprache mit Ihnen Ihre Buchung abschließen.
Q: Kann der Ablauf meines Gutscheins verlängert werden?
A: Leider können wir Ihren Gutschein nur bis Ende Oktober 2021 verlängern.
Q: Was ist, wenn ich meinen Gutschein für 2020 nur anteilig verwende, bekomme ich dann den Restbetragt ausgezahlt?
A: Ja, bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, ob und auf welche Bankverbindung Sie den Gutschein ausgezahlt haben möchten.
Q: Was ist, wenn ich meinen Gutschein für 2020 verwendet habe, diese Buchung jedoch erneut storniert werden muss?
A: Wenn die Stornierung im Zusammenhang mit Covid-19 erfolgen muss, erstatten wir Ihnen den Betrag. Wenn die Stornierung aus anderen Gründen vorgenommen werden muss, berechnen wir die
anfallenden Stornierungskosten und erstatten den Restbetrag des Gutscheins
Q: Werden für 2021 neue Gutscheine ausgestellt?
A: Nein, für Ihre gezahlten Beträge wird es eine Rückerstattung geben. Letztes Jahr hat uns die Coronakrise überraschend getroffen, aber dieses Jahr sind wir
darauf vorbereitet und finden es daher fairer, Ihnen das Geld einfach zurückzugeben, wenn ein Kunde dazu berechtigt ist.
Q: Ich habe gerade mein Geld (Rückerstattung) zurückerhalten, wollte aber den Gutschein und den Rabatt verwenden. Ist das noch möglich?
A: Wenn Sie einen Voucher mit SGR-Logo erhalten haben, können wir Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Gutscheins weiterhin 10% Rabatt gewähren (nur auf Produkte mit dem Vacanceselect- oder Tohapi-Logo).
SONSTIGE
Q: Wird es Einschränkungen an den Urlaubszielen geben?
A: Sicher ist, dass sich die Reiseziele an die Anweisungen und Protokolle der örtlichen Behörden halten und alles tun, um Ihren Urlaub angenehm und sicher zu gestalten.
Eine Übersicht, wie diese Anpassungen aussehen können,
finden Sie hier.
Wir sammeln so viele Infos von unseren Partnern wie möglich, und veröffentlichen diese -wenn vorhanden- auf den Detailseiten Ihres Reiseziels, hier auf unserer Webseite.
Q: Kann ich stornieren, kostenlos umbuchen oder bekomme ich einen Rabatt, wenn es Einschränkungen für meinen gebuchten Campingplatz gibt und ich bestimmte Einrichtungen (z. B. Pools, Rutschen, Animationen, Restaurants usw.) nicht nutzen kann?
A: Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 28.10.2021) liegen uns keine Informationen über Einschränkungen auf den von uns angebotenen Campingplätzen vor.
Wir sammeln so viele Infos von unseren Partnern wie möglich, und veröffentlichen diese -wenn vorhanden- auf den Detailseiten Ihres Reiseziels Sollte es im Laufe der Saison zu
Einschränkungen kommen, werden Sie einen Hinweis diesbezüglich auf der jeweiligen Produktseite des von Ihnen gebuchten Campingplatzes auf unserer Homepage finden.